Einige allgemeine Hinweise für Camper und Caravanreisende... Generell dürfen in Deutschland Caravan-Gespanne oder dem Wohnmobile auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben. Es dürfen aber weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren oder eventuell sogar Liegestühle oder Grills in Gebrauch genommen werden. Ein Caravan muss am Zugfahrzeug angekuppelt bleiben. |
haus-tier.info Hintergrund dieser Vorschriften ist, dass der Aufenthalt dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise zugelassen ist. In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angesehen. Sind keine einschränkenden Beschilderungen vorhanden, und erscheint der Platz offensichtlich geeignet, steht einem Aufenthalt an solchen Stellen nichts entgegen. Reisemobilisten können neben ausgewiesenen Campingplätzen auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze nutzen, für die manchmal Nutzungsgebühren zu entrichten sind. Sie sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil“ gekennzeichnet. |
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