Einige allgemeine Hinweise für Camper und Caravanreisende... Generell dürfen in Deutschland Caravan-Gespanne oder dem Wohnmobile auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben. Es dürfen aber keine Vorzelte aufgebaut werden, Markisen dürfen nicht ausgerollt und Liegestühle oder Grills dürfen nicht in Gebrauch genommen werden. Ein Wohnanhänger muss am Zugfahrzeug angekuppelt bleiben. |
haus-tier.info Der Aufenthalt ist dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise zugelassen. In der Regel wird ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden akzeptiert. Reisemobil-Urlauber können neben ausgewiesenen Campingplätzen auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze nutzen, für die manchmal Nutzungsgebühren zu entrichten sind. Sie sind oft durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil“ gekennzeichnet. |
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